Ortswehr Undeloh der Samtgemeinde Hanstedt - gegründet 1923

Dieses Foto entstand 1998 zur 75 Jahrfeier

Ehrentafel der ehemaligen Brandmeister
Kameraden in Historischen Uniformen


Die Pflichtwehr oder freiwillige Wehr?
Im Jahre 1901 verordnete der königliche Oberpräsident der Provinz Hannover allen Gemeinenden die Bildung
einer Pflichtfeuerwehr. Deren Statuten forderten die Zwangsteilnahme aller gesunden mänlichen Einwohner
von 17 bis 50 Jahren. Dem Gemeindevorsteher oblag die Aufgabe, eine Mannschaft zusammenzustellen.
Natürlich gab es auch Ausnahmen: Untauchlige, Beamte, Geistliche, Ärzte, Apoteker, Lehrer und Schüler
wurden nicht herangezogen.
In den Jahren 1923 bis 1931 hatte Feuerwehr Undeloh noch keine dem entsprechende Satzung
und war somit nicht als Schutzwehr anerkannt.
Am 30. Oktober 1931 beschlossen dann die Kameraden unter der Führung von Hauptmann Willi Meyer einstimmig,
die vom Kommando ausgearbeitete Satzung anzunehmen - dieselbe der Ortspolizeibehörde
zur amtlichen Anerkennung einzureichen -
Am 01. Dezember 1931 trat die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Undeloh in Kraft.
Seitdem führt die Ortswehr Undeloh öffentlich die amtlich anerkannte Bezeichnung:
FREIWILLIGE FEUERWEHR UNDELOH