Ortswehr Undeloh der Samtgemeinde Hanstedt - gegründet 1923


Dieses Foto entstand 1998 zur 75 Jahrfeier


Ehrentafel der ehemaligen Brandmeister

Kameraden in Historischen Uniformen

Die Pflichtwehr oder freiwillige Wehr?
Im Jahre 1901 verordnete der königliche Oberpräsident der Provinz Hannover allen Gemeinenden die Bildung einer Pflichtfeuerwehr. Deren Statuten forderten die Zwangsteilnahme aller gesunden mänlichen Einwohner von 17 bis 50 Jahren. Dem Gemeindevorsteher oblag die Aufgabe, eine Mannschaft zusammenzustellen. Natürlich gab es auch Ausnahmen: Untauchlige, Beamte, Geistliche, Ärzte, Apoteker, Lehrer und Schüler wurden nicht herangezogen.

In den Jahren 1923 bis 1931 hatte Feuerwehr Undeloh noch keine dem entsprechende Satzung und war somit nicht als Schutzwehr anerkannt.
Am 30. Oktober 1931 beschlossen dann die Kameraden unter der Führung von Hauptmann Willi Meyer einstimmig, die vom Kommando ausgearbeitete Satzung anzunehmen - dieselbe der Ortspolizeibehörde zur amtlichen Anerkennung einzureichen -
Am 01. Dezember 1931 trat die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Undeloh in Kraft.
Seitdem führt die Ortswehr Undeloh öffentlich die amtlich anerkannte Bezeichnung:
FREIWILLIGE FEUERWEHR UNDELOH

1943 - Die wenigen verbliebenen Feuerwehrmänner in Zivil
mit weiteren Helfern an der Handdruckspitze